Erweiterung der Notbetreuung ab 27.4.20

Liebe Eltern,

mit Schreiben vom 20.April 2020 teilte Frau Ministerin Eisenmann mit,

dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.

Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Erweiterung deshalb auch künftig nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können. Vor diesem Hintergrund müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Es ist wichtig die Notbetreuung behutsam auszuweiten. Um dies vorzubereiten brauchen die Träger Zeit. Deshalb gelten die neuen Regeln erst ab Montag, den 27.April 2020.

Sie können Ihr Kind nach den oben aufgeführten Vorgaben im Rathaus anmelden.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Flöck

Rektorin

lernenUnsere Schule soll für jedes Kind einen Lern- und Lebensraum darstellen, in welchem es sich gemäß seinen individuellen Möglichkeiten und Fertigkeiten optimal entwickeln kann.